• Kundeninformation Intelligente Messsysteme

Fallbeispiele

Einfamilienhaus/Mietwohnung: 3.500 kWh/a

Einfamilienhaus/Mietwohnung

Ein Einfamilienhaus bzw. eine Mietwohnung mit einem Jahresstromverbrauch von ca. 3.500 kWh ist nicht verpflichtend vom Rollout intelligenter Messsysteme betroffen, kann jedoch auf Wunsch ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem ausgerüstet werden.

Die Preisobergrenze beträgt hierfür 40 Euro pro Jahr. In jedem Fall erfolgt der Austausch des analogen Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung, wofür maximal 20 Euro pro Jahr zu entrichten sind.


Einfamilienhaus/Mietwohnung: > 6.000 bis 10.000 kWh/a

Einfamilienhaus/Mietwohnung

Beispielsweise mit elektrischer Warmwasserbereitung und/oder E-Mobilität.

Bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 bis 10.000 kWh erfolgt ab 2020 der verpflichtende Einbau eines intelligenten Messsystems. Dies kann bei Einfamilienhäusern oder Wohnungen der Fall sein, in denen die Warmwasserbereitung elektrisch erfolgt oder ein Elektrofahrzeug vorhanden ist. Die Preisobergrenze für das intelligente Messystem beträgt 100 € pro Jahr.


Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage (über 7 kWp)

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage

Bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von über 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems innerhalb von acht Jahren verpflichtend. Dies ist auch der Fall, wenn der Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh liegt.

Hinweis

Wenn Sie Interesse an einem intelligenten Messsystem haben, aber nicht zu den Pflichteinbaufällen gehören, können Sie einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragen. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Einbau eines intelligenten Messsystems besteht nicht.